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Ab dem 1.Dezember 2022 greift das Gesetz zur Dezember-Soforthilfe zur Entlastung für Erdgas- und Wärmekunden. Die Kunden werden vom Energieversorger von der Abschlagszahlung für Dezember befreit.

Doch was bedeutet das für unsere Mieter?
Auch Sie profitieren von dieser Entlastung. Die Stadtwerke Waren mbH schreiben der WOGEWA für alle gas- und fernwärmebeheizten Objekte einen Betrag entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gut. Diese Gutschrift wird die abzurechnenden Heizkosten reduzieren. Mit Ihrer nächsten Betriebs- und Heizkostenabrechnung für das Jahr 2022, die Ihnen im Jahr 2023 zugeht, profitieren Sie dann von dieser staatlichen Hilfe.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gern an Ihren zuständigen Wohnungsverwalter!